Notar im Bereich Immobilien und Immobilienrecht

Anwalts- & Notarkanzlei

Notarielle Begleitung im Immobilienrecht

Der private oder gewerbliche Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein bedeutendes Vorhaben, das einer fundierten rechtlichen Betreuung und sorgfältigen Planung bedarf – ganz gleich, ob es sich um ein Einfamilienhaus, ein Unternehmensgebäude oder eine Eigentumswohnung handelt. Unsere Kanzlei in Viernheim bietet Ihnen umfassende Beratung und notarielle Betreuung, um diesen Prozess für alle Beteiligten transparent und sicher zu gestalten. Als Notare und Fachanwälte legen wir großen Wert auf faire und ausgewogene Regelungen, die Ihre Interessen optimal schützen und rechtssicher umsetzen. Von der ersten Beratung bis zur abschließenden Eintragung im Grundbuch stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Notar im Bereich Immobilienrecht

Als Fachanwälte arbeiten wir seit vielen Jahren in unterschiedlichen Bereichen des Bau- und Immobilienrechts. Unsere anwaltliche Befassung kam uns immer zugute, denn wir konnten so ganz praktisch überprüfen, welche Regelungen in Bauträgerverträgen, Teilungserklärungen, oder Grundstückskaufverträgen sinnvoll sind, welche Aspekte vielleicht bislang unberücksichtigt blieben und was somit künftig in unseren Verträgen geregelt werden sollte. Wir bilden uns regelmäßig fort, sodass wir stets alle wichtigen Neuerungen des Rechts im Blick behalten. So verändert sich ein guter Vertrag im Laufe der Zeit, er wird neuen Erfordernissen aber auch Erkenntnissen angepasst und ist niemals einfach ein Standarddokument, welches für alle Fälle verwendet wird.

Kanzlei Mitarbeiter
Icon Nachbarschaftsrecht

Unsere Schwerpunkte im Immobilienrecht

Grundstücks­­kauf­verträge

Begleitung und rechtliche Absicherung beim Kauf von Grundstücken

Bauträger­­­verträge

Beratung und Gestaltung rechtssicherer Verträge für Bauträgerprojekte

Teilungs­­­erklärungen

Erstellung von Teilungserklärungen zur Aufteilung von Immobilien

Weitere Tätigkeitsfelder

  • Schenkungen: Gestaltung und notarielle Beurkundung von Schenkungsverträgen

  • Finanzierungsgrundschulden: Beratung und Beurkundung von Grundschulden zur Absicherung von Finanzierungen

  • Nießbrauch: Einräumung und Absicherung von Nießbrauchsrechten an Immobilien

  • Wohnrecht: Gestaltung und Beurkundung von Wohnrechten, z. B. zur Absicherung lebenslangen Wohnens

  • Dienstbarkeiten: Beratung und Eintragung von Dienstbarkeiten wie Wegerechte und Leitungsrechte

In unserem Online-Formular-Bereich finden Sie zu den jeweiligen Urkunden Datenblätter, die Sie online ausfüllen und uns übermitteln können. Sie enthalten die Informationen, die wir von Ihnen benötigen, um einen Entwurf fertigen zu können, der möglichst genau Ihren Bedürfnissen entspricht.

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FAQs – häufig gestellte Fragen zum Thema Immobilien & Immobilienrecht

Ein Notar sorgt für die rechtssichere Gestaltung von Verträgen, klärt beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten auf und sorgt für eine ausgewogene Regelung im Kaufvertrag. Er begleitet den gesamten Prozess, von der ersten Beratung bis zur finalen Eintragung im Grundbuch, und übernimmt die Korrespondenz mit Gerichten, Banken und Behörden.

In Deutschland ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben, um die rechtliche Sicherheit bei Immobilientransaktionen zu gewährleisten. Der Notar sorgt dafür, dass alle Vertragsparteien umfassend informiert sind und dass der Vertrag rechtlich einwandfrei und verbindlich ist.

Die Kosten dafür sind in Deutschland gesetzlich geregelt und richten sich nach der Höhe des Kaufpreises der Immobilie. Sie betragen in der Regel etwa 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises sowie 0,5 % für die Grundbucheintragung. Diese Kosten umfassen sämtliche Leistungen des Notars: die Beratung, die rechtssichere Vertragsgestaltung, die Beurkundung sowie die anschließende Abwicklung und Eintragung im Grundbuch.

Es ist nicht möglich, einen Immobilienkauf ohne Mitwirkung eines Notars wirksam abzuschließen. Ohne Begleitung eines Notars bestünde das Risiko, dass Verträge fehlerhaft oder einseitig gestaltet werden, was zu finanziellen Verlusten oder rechtlichen Streitigkeiten führen könnte. Der Notar stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und die Interessen beider Seiten gewahrt werden.

Für die notarielle Beurkundung sind unter anderem der Personalausweis, die Steuer-Identifikationsnummer, Finanzierungsnachweise und gegebenenfalls Vereinbarungen zur Darlehensabsicherung erforderlich. Als Ihr Notar werden wir Sie vorab über die benötigten Unterlagen informieren.

Ja, der Notar ist eine unabhängige Instanz und vertritt neutral die Interessen beider Parteien. Sein Ziel ist es, eine faire und ausgewogene Vertragsgestaltung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Beteiligten umfassend informiert sind.