Bauträgerverträge
Seit vielen Jahren begleiten wir große und kleinere Bauträgerprojekte, von der Erstellung der Teilungserklärung bis zum Abverkauf der einzelnen Einheiten durch den Bauträger.
Ein Bauträgervertrag liegt vor, wenn ein Werkvertrag geschlossen wird, der die Errichtung eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks auf einem Grundstück zum Gegenstand hat und zugleich der Unternehmer die Verpflichtung übernimmt, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen. Der Bauträger baut also auf seinem eigenen Grundstück und überträgt neben dem Sondereigentum an der Wohnung auch einen Miteigentumsanteil am Grundstück.
Wir legen Wert darauf, für jedes Projekt ein eigens konzipiertes Vertragswerk vorzulegen, damit sämtliche Anforderungen, die ein Projekt an die Vermarktung und auch die spätere Nutzung und Verwaltung stellt, erfüllt sind.
Dabei unterstützen wir Bauträger und Käufer auch bei der Eintragung von Finanzierungsgrundpfandrechten im Grundbuch, sowie bei der eventuell erforderlichen Eintragung von Dienstbarkeiten.