Grundstückskaufverträge
Ein Kaufvertrag über ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung bedarf stets der notariellen Beurkundung. Zweck dieses strengen Formerfordernisses ist es, dass der Notar den Sachverhalt anhand des Grundbuchs und die rechtsgeschäftlichen Vorstellungen der Beteiligten ermitteln soll, um daraus eine klare und unzweideutige Formulierung des Gewollten zu erstellen. Das Ziel ist, den Willen der Beteiligten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen umzusetzen und jedem Beteiligten den Inhalt des gesamten Vertrages zu erläutern.
Wir nehmen diese Erklärung sehr ernst. Wir lesen Ihnen nicht nur einfach den Vertrag vor, sondern wir gehen ihn mit Ihnen in Ruhe Abschnitt für Abschnitt durch und erklären auch anhand von Beispielen, was die einzelnen Regelungen konkret bedeuten. Damit stellen wir sicher, dass am Ende der Beurkundungsverhandlung jeder Vertragsbeteiligte weiß, was er unterschreibt, das gilt insbesondere für unerfahrene Parteien.