Teilungserklärungen

Erst seit dem Jahre 1951 ist es möglich, ein Grundstück durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder durch Aufteilung so neu zu ordnen, dass Sondereigentum an einzelnen Räumen und seit neuerem auch an Grundstücksteilen begründet werden kann. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden beide Optionen als Teilungserklärung bezeichnet.

Die Begründung von Sondereigentum setzt voraus, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Voraussetzung jeder Teilungserklärung ist daher die sog. Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde.

Nach Vorlage dieser Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellen wir für Sie die für Ihr Projekt passende Teilungserklärung, die die Grundlage dafür ist, dass einzelne Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus veräußert werden können. Gegenstand einer Teilungserklärung ist auch stets eine Gemeinschaftsordnung, die die Rechtsverhältnisse der Miteigentümer untereinander regelt. Bei neu errichteten Gebäuden kommt meist noch eine Baubeschreibung hinzu, aus der hervorgeht, in welcher Weise und mit welchen Baustoffen das Gebäude erstellt wird.

Wir besprechen mit Ihnen den Inhalt der Teilungserklärung und zeigen Ihnen optionale Regelungen auf, damit das Ergebnis Ihren Wünschen entspricht.

Kanzlei aussen