Notarkosten beim Hauskauf in Hessen
Anwalts- & Notarkanzlei
Kaufnebenkosten bei Immobilien
Ein Kaufvertrag über eine Immobilie bedarf in Deutschland der notariellen Beurkundung, die für die Rechtswirksamkeit des Geschäfts unerlässlich ist. Dabei fallen Notargebühren an, die zur Absicherung des Käufers und des Verkäufers gesetzlich geregelt sind. Die Notargebühren umfassen Leistungen wie die Vertragsgestaltung, die Prüfung der Eigentumsverhältnisse und die Eintragung ins Grundbuch. Sie schaffen damit Transparenz und Rechtssicherheit, die für eine erfolgreiche Immobilienübertragung von zentraler Bedeutung sind. Unsere Kanzlei in Viernheim ist auf Immobilienrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine umfassende Beratung rund um die Notarkosten beim Hauskauf. Wenn Sie Unterstützung in diesem Bereich wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Welche Aufgaben übernimmt ein Notar beim Kauf einer Immobilie?
Beim Kauf einer Immobilie spielt der Notar eine zentrale und rechtlich bindende Rolle. Wir erläutern Ihnen Schritt für Schritt die wichtigsten Aufgaben, die ein Notar beim Hauskauf übernimmt:
Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf?
In Deutschland werden die Notarkosten nicht nach dem tatsächlichen Aufwand oder der Anzahl der Beratungstermine berechnet. Vielmehr sind die Gebühren für notarielle Leistungen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Wert der Immobilie, also dem Kaufpreis. Dort sind die Gebühren für jeden einzelnen Punkt genau festgelegt. Diese Pauschalierung soll die Kosten für die Beteiligten transparent und planbar machen. Käufer und Verkäufer können so bereits im Vorfeld abschätzen, welche Kosten für die notariellen Leistungen anfallen werden.
Die genauen Kosten können also variieren, setzen sich aber aus verschiedenen Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrages und die Eintragung ins Grundbuch zusammen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Kostenstruktur:
- Beurkundungsgebühren: Die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrages liegen in der Regel bei etwa 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises.
- Grundbuchgebühren: Für die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch fallen Gebühren an, die sich meist zwischen 0,5 Prozent des Kaufpreises bewegen.
- Zusätzliche Auslagen: Zu den Gebühren kommen noch Auslagen für zum Beispiel die Beglaubigung von Unterschriften, Kopien und postalische Versendungen.

Beispielrechnung für die Höhe der Notarkosten
In diesem Beispiel gehen wir davon aus, dass der Kaufpreis der Immobilie 300.000 € beträgt, mit einer eingetragenen Grundschuld von 250.000 €. Die Kosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis und dem Wert der Grundschuld. Hier finden Sie eine beispielhafte Aufstellung der typischen Notarkosten unter diesen Voraussetzungen:
Position | Betrag |
---|---|
Beurkundung des Kaufvertrags | 1070 € |
Eintragung der Auflassungsvormerkung | 535 € |
Beurkundung der Grundschuld | 535 € |
Eintragung der Grundschuld | 535 € |
Sonstige Auslagen | 100 € |
Gesamtkosten | 2775 € |
Ausnahme: Privilegierte Kostenschuldner
Beim Immobilienkauf gibt es für bestimmte Käufergruppen eine Befreiung von den Notarkosten, nämlich die sogenannten „privilegierten Kostenschuldner“. Dies sind nach dem GNotKG Käufer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z. B. öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen sowie Bund und Länder. Für privilegierte Kostenschuldner werden die Notarkosten in der Regel ermäßigt, da die gesetzliche Gebührenordnung in diesen Fällen eine Ermäßigung vorsieht. Ziel dieser Ermäßigung ist es, soziale und gemeinnützige Projekte durch geringere Notarkosten zu fördern.


Ihre Kanzlei in Hessen
Haben Sie Fragen zu den Notarkosten oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Immobilienkauf? Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu Ihrem Anliegen. Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei in Viernheim, Hessen, oder erreichen Sie uns telefonisch und per E-Mail. Wir freuen uns darauf, Sie kompetent zu unterstützen und Ihren Hauskauf rechtlich abzusichern.