Anwalt & Notar für Vorsorge

Nicht nur die Regelung des Nachlasses ist ein wichtiges Thema, es ist auch ratsam, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, was geschehen soll, wenn man möglicherweise nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sein sollte, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen.

Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der Erstellung von General- und Vorsorgevollmachten, von Patienten- und Betreuungsverfügungen.

Insbesondere bei Patientenverfügungen halten wir es für sinnvoll, zunächst einen Beratungstermin wahrzunehmen, damit Ihre Wünsche und Vorstellungen besprochen werden können. Auf der Basis dieser Erörterungen erstellen wir dann eine Urkunde, die alles berücksichtigt, was Ihnen wichtig ist.

Sessel mit Akten daneben